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Brandschutzhelfer - Ausbildung
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Ausbildung gem. DGUV Information 205-023, § 10 ArbSchG, ASR A2.2 - Abschnitt 7.3

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer/-in:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Regelmäßige Unterweisung und Feuerlöschtraining:

Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen
sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Alle Unterweisungen sind zu dokumentieren!

Allgemeine Informationen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer-/in:

Der Arbeitgeber hat ca. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Mitarbeiter im Gefahrenfall ist ein wichtiger Punkt.

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten gehen wir auch gerne auf diese ein.

Inhalte der Brandschutzhelfer­ausbildung:

In der Ausbildung werden der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen geschult. Brandschutzhelfer/-in erlernen das Ablöschen von Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung. Weiterer Inhalt ist neben dem Vorbeugenden Brandschutz auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Die praktischen Übungen mit unserem ökologisch gasbetriebenem Feuerlöschtrainer runden die Ausbildung ab. Der vorgeschriebene Zeitansatz liegt bei vier Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten und einem praktischen Anteil pro Teilnehmer von 5-10 Minuten!

Wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt:

Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen.
  • häufige Brandursachen & Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen.
  • betriebsspezifische Brandgefahren sowie Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe.

Betriebliche Brandschutz­organisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und Alarmierungsmittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch­einrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln

Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
  • thermische Gefährdungen 
  • mechanische Gefährdungen 
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis:

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräten und Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Wir sind für Sie bundesweit unterwegs und kommen bei Bedarf mit unserem umfangreichen Ausbildungsmaterial direkt zu Ihnen ins Haus und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort in gewohnter Umgebung.