Notfalltraining Pflegekräfte
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung.
Mit der Erste-Hilfe-Fortbildung von FirstAid4you speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in der Ersten Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert Fort- und Weiterbilden.
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für Ersthelfer Betriebe von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt.
Kursbeschreibung
Alltagsprobleme in der Altenpflege aufgreifen, den Pflegekräften Sicherheit geben, Ängste und Wissensdefizite zu den von Ihnen definierten Themen abbauen – das ist das Hauptziel dieser Fortbildung.
Themen können beispielsweise sein:
- Allgemeines Vorgehen im Notfall und Notruf
- Auffinden einer bewusstlosen Person
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Einblick in die Frühdefibrillation (AED)
- Herzinfarkt und Schlaganfall
- uvm…
Kursinformationen
- Dauer: 4 Unterrichtseinheiten (á 45min)
- Kosten: Pauschal 1 bis 15 Teilnehmer 365,00 €, inkl. Material und Anfahrt, jeder weitere Teilnehmer kostet 25,00 €
- Kursort: Vor Ort – Wir kommen gerne zu Ihnen in die Räumlichkeiten und schulen Sie in Ihrem gewohntem Arbeitsumfeld.
Dieses Training wird nicht durch Ihre Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz: BGW) bezahlt, denn die BGW zahlt nicht für Kurse, die zur beruflichen Qualifikationen (z.B. für den MDK) benötigt werden.